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Es sprach die Jährige unter anderem der mehrfachen Förderung der Prostitution schuldig. Weiter machte sie sich der mehrfachen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung sowie der mehrfachen qualifizierten Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts schuldig, wie aus dem am Sonntag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Dieses ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde angemeldet.
Die Probezeit beträgt drei Jahre, 31 Tagessätze werden der Frau als Abgeltung von 31 Tagen Untersuchungshaft angerechnet. Sie muss zudem drei Privatklägerinnen den von ihr verursachten Schaden ersetzen. Zur masslichen Festsetzung werden die Privatklägerinnen an den Zivilrichter verwiesen.
Weil die Beschuldigte nicht vorbestraft ist und ihr auch sonst keine ungünstige Prognose zu stellen ist, kommt die Geldstrafe zur Anwendung, wie aus dem Urteil hervorgeht. Bei einer Geldstrafe handelt es sich um einen weniger intensiven Eingriff in die Persönlichkeit eines Menschen als bei einer Freiheitsstrafe. Die Beschuldigte war Inhaberin eines Bordells in Horw. Von Januar bis August arbeiteten bei ihr unter anderem auch vier thailändische Prostituierte.
Laut Anklageschrift sollen diese mit erschlichenen Schengen-Touristenvisa in die Schweiz gereist sein. Die Visa stammen von Menschenhandelsorganisationen in Thailand und die Prostituierten Frauen und Transvestiten mussten sich dafür mit Geldbeträgen von bis 25' Franken verschulden.
Die Beschuldigte nutzte weiter den illegalen Aufenthalt sowie die ärmlichen Verhältnisse der Prostituierten aus, um sie unter Druck zu setzten. Sie kontrollierte zudem ihre Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, bestimmte Arbeitskleider, die Art der angebotenen Sexualpraktiken und sie mussten zwischen 16 und 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche arbeiten. Wer sich nicht an ihre Vorgaben hielt, verlor umgehend den Arbeitsplatz.