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Wegen Corona: Der Kanton Zürich schränkt die Personenfreizügigkeit für Prostituierte ein. Die SVP wehrt sich dagegen - und gibt im Kantonsrat einen Herrenwitz zum besten. Es ist ungewöhnlich, wenn ein SVP-Kantonsrat für die Personenfreizügigkeit kämpft — und einer GLP-Kantonsrätin erklären will, was für Sexualpraktiken unter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen möglich sind.
So geschehen am Montag im Zürcher Kantonsrat. Doch der Reihe nach. Ausgangspunkt war ein Coronafall im Zürcher Rotlichtmilieu Ende August. Er führte dazu, dass im Etablissement an der Langstrasse oberhalb der Lugano-Bar 50 Prostituierte in Quarantäne mussten. Es stellte sich heraus, dass die Frauen auf engstem Raum in überteuerten Zimmern zusammenwohnen.
Auch das Contact-Tracing gestaltete sich schwierig. Kantonsrätin Andrea Gisler GLP, Gossau wollte daraufhin wissen, wie der Regierungsrat die Corona-Situation im Sexgewerbe in den Griff zu bekommen gedenke. Die Antworten gab gestern Sicherheitsdirektor Mario Fehr SP bekannt. Zum einen gibt es laut Fehr vermehrt Polizeikontrollen; auch müssen Prostituierte die Kontaktdaten von Freiern genau erfassen und deren Handynummern überprüfen.
Oktober herrscht Ausweispflicht für Freier. Etablissements, die sich nicht an die Vorgaben halten, droht die Schliessung. Zum anderen schränkt der Kanton Zürich die Personenfreizügigkeit ein. Der Kanton stütze sich dabei auf eine Klausel aus dem Freizügigkeitsabkommen, die Einschränkungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit zulasse. Betroffen sind Aufenthalte von mehr als 90 Tagen.
Angehörigen von Drittstaaten erhalten grundsätzlich keine arbeitsmarktlichen Bewilligungen für die Ausübung der Prostitution, heisst es weiter in dem Regierungsschreiben. Valentin Landmann SVP, Zürich kritisierte die Einschränkung der Personenfreizügigkeit, die das Migrationsamt seit einer Woche umsetze: «Wir haben das Abkommen mit der EU.